Die Fakten:
- Drei Bedingungen müssen erfüllt sein: Der Verein muss gemeinnützig sein, genügend Ideen für die Aufgaben der Freiwilligen sowie selbst Vorschläge für Freiwillige haben.
- In den meisten Fällen sind die Freiwilligen Hausfrauen(männer), Rentner/innen, Pensionäre, Teilzeitbeschäftigte (bis 20h!Woche), Selbstständige oder Hartz-IV-Empfänger im Alter ab 27 Jahren!
- Diese Freiwilligen sind mindestens 21 Stunden je Woche für den Verein tätig und bekommen dafür ein monatliches Taschengeld als symbolische Entschädigung (durchschnittlich 250,-€ - steuer- und abgabefrei!).
- Alle Freiwilligen werden sogar sozialversichert.
- Taschengeld und Sozialversicherung können zu 100% durch einen Zuschuss des Bundes finanziert werden.
- Beispiele für Aufgabenbereiche: Projektorganisation (Jubiläum, Begegnungen, Musikfest), Hausmeister Vereinsheim, Betreuung von Kindern und Jugendlichen, Nachwuchsgewinnung, Vereinsverwaltung, Chronik, Notenarchiv u.v.a.m.
- Der Freiwilligendienst geht in der Regel 6- 12 Monate, bis 18 Monate ist ebenfalls möglich (der Dienst kann jederzeit auch vorzeitig beendet werden).
- Es gibt keinen „Papierkrieg" für die Abrechnung der Zuschüsse.
- Einmalig zahlt der Verein 81,-€/Jahr an die Berufsgenossenschaft und 10,-€ Verwaltungspauschale je Monat an die DBJ für die Dienstmonate 1-12. Wenn die Verlängerung von 12 auf 18 Monate gewünscht wird, sind 50,00€ monatliche Verwaltungspauschale für die Dienstmonate 13-18 zu zahlen.
Interessierte Musikvereine können sich jederzeit bei der Ansprechpartnerin der Deutschen Bläserjugend melden:
Nadine Berlt - pädagogische Referentin der DBJ für den BFD Mühlendamm 3, 10178 Berlin
Tel: 030- 20 67 34 48
Fax: 030- 24 08 8263
Mobil: 0160- 750 16 41
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