Sendet eure Meldung hierzu an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
In Folge möchte ich zu den o.g. Meldungen ergänzen, dass Ihr Bestandsmeldebogen nicht nur Auskunft über Ihre Vereinsstrukturen gibt, sondern darüber hinaus auch Grundlage für künftige Ehrungen darstellt. Zudem richtet sich Ihr Mitgliedsbeitrag nach den getroffenen Angaben in diesem Dokument und das Abonnement der Fachzeitschrift „Die Blasmusik“. Auch die Teilnahme am GEMA-Rahmenvertrag setzt eine ordentliche Meldung voraus!
Aus gegebenem Anlass bitte ich bei der Ausarbeitung des Bestandsmeldebogens um ausführliche und korrekte Angaben zu Ihrem Musikverein.
Vorsorglich möchte ich Ihnen mitteilen, dass der Bund deutscher Blasmusikverbände e.V. schon jetzt erhebliche finanzielle Gebühren bei „Nichteinhaltung der Meldefristen“ angekündigt hat. Ich teile Ihnen dies mit der Bitte um Einhaltung der Frist mit. Wir können so Kosten vermeiden, die den Haushalt des BVN unnötig belasten würden.
Ich bitte hierbei um Ihr Verständnis, da bei uns ebenfalls ein erheblicher Verwaltungsaufwand entsteht, wenn Ihr Bestand von hier aus nachvollzogen werden muss. Sollte von Ihnen zu o.a. Frist keine Meldung eingehen, so meldet der Blasmusikverband NRW Ihr Orchester nach dem zuletzt vorliegenden Stand. Ob der BDB diese Meldung durch den BVN allerdings als Meldung für 2014 akzeptiert, bleibt fraglich. Von daher ist Ihre Bestandsmeldung wichtig!