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BDMV - Pressemitteilung 03/2023

Änderung Vereinsrecht

Der Bundestag hat am 9. Februar 2023 die Möglichkeit von hybriden und virtuellen Mitgliederversammlungen gesetzlich im Vereinsrecht verankert. D

er Gesetzgeber will erreichen, dass vor allem kleinere Vereine keine Satzungsänderungen durchführen müssen, um auch nach Auslaufen der Coronasonderregelungen weiterhin hybride und virtuelle Mitgliederversammlungen durchführen zu können. Die Regelung tritt demnächst in Kraft.

 

Anhang: