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Finanzielle Förderungen!

Hier dürfen wir Sie gleich auf verschiedene Fördermöglichkeiten aufmerksam machen.

Wir möchten hier noch einmal auf die unterschiedlichen Programme zur Unterstützung von Vereinen und Ensembles in der Pandemie aufmerksam machen.

Aus dem MHKBG kommen die Programme

„Neustart miteinander“

für eingetragene Vereine, Gegenstand der Förderung ist eine einmalige Zuwendung an eingetragene Vereine als Beitrag zur Deckung von Ausgaben, die mit der Durchführung einer öffentlichen Veranstaltung unter Einhaltung der jeweils geltenden Corona-Schutzmaßnahmen zusammenhängen.

Gefördert werden können z.B.

  • Mieten für Veranstaltungsräume/ Zelte
  • Mieten für Mobiliar, Geschirr, Gläser
  • Honorare (Musik/ Beschallung etc.)
  • Strom/Technik
  • Miete sanitärer Anlagen (Toilettenwagen/ Container)
  • Kosten für Ordnungs-/Sicherheitskräfte
  • Getränke und Catering
  • Werbung, Einladungen
  • GEMA-Gebühren (außerhalb des Rahmenvertrages).

Details finden Sie hier:
https://www.mhkbg.nrw/sites/default/files/media/document/file/2021_12_10_mhkbg_neustart-miteinander_gesamt.pdf


Außerdem das Programm „Sonderprogramm Heimat“ zur Abwendung durch die Corona-Pandemie verursachter Liquiditätsengpässe, die zu einer Existenzgefährdung in Form einer drohenden Zahlungsunfähigkeit führen könnten. 

https://www.mhkbg.nrw/themen/heimat/sonderprogramm-heimat
https://www.mhkbg.nrw/sites/default/files/media/document/file/FAQ_SoPro_Heimat%202020_neu.23.11.2020.pdf


Außerdem die Programme der BMCO. 

Die Projektförderung „Neustart“
https://bundesmusikverband.de/neustart/projektfoerderung/  

Das Programm „Impuls“ für Ensembles im ländlichen Raum
https://bundesmusikverband.de/impuls/

 

 

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