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Neue Förderrunde NEUSTART AMATEURMUSIK

Es ist so weit: das Förderprogramm NEUSTART AMATEURMUSIK startet in die dritte Runde der Projektförderung und fördert urbane und ländliche Ensembles der Amateurmusik in ganz Deutschland.

In der aktuellen Runde wurde der maximale Förderbetrag verdoppelt, sodass Ensembles bis zu 20.000 € Förderung erhalten können. Das Programm ist Teil von NEUSTART KULTUR, das die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien zur Verfügung stellt.
Anträge können über das digitale Antragsformular laufend bis zum 31.12.2022 gestellt werden. Eine Projektförderung bei NEUSTART AMATEURMUSIK ist nicht an feste Module gebunden und kann insgesamt zweimal erfolgen. Es können sich Ensembles weltlicher und kirchlicher Träger bewerben. 

Das Kompetenznetzwerk NEUSTART AMATEURMUSIK steht neben seinen umfangreichen Serviceleistungen aktuell allen Ensembles der Amateurmusik beratend zur neuen Ausschreibungsrunde des Förderprogramms NEUSTART AMATEURMUSIK mit der Antragshotline und regelmäßigen Informationsveranstaltungen zur Seite. Die BDMV ist dort inzwischen mit drei Mitarbeitenden vertreten und hilft gerne weiter.

 

Alle Informationen rund um die Antragstellung erhalten Sie unter: bundesmusikverband.de/antragstellung.
Dort finden Sie neben Terminen, FAQs und Kontaktdaten zusätzlich Hilfestellungen zur Projektförderung. 

 

Wichtigste Infos in Kürze:

Antragsberechtigung:           alle Amateurmusikensembles bzw. deren Träger, die in den Jahren 2018 und 2019 regelmäßig aktiv tätig waren. Es können nur juristische Personen gefördert werden. Ein pandemischer Bezug muss bestehen.
Antragstellung:                     ab 25.10.2022 bis 31.12.2022
Projektzeitraum:                   nach erfolgter Zusage – 20. Juni 2023
Förderhöhe:                           2.000–20.000 € / Festbetragsfinanzierung
Fördervolumen:                     10,88 Mio. EUR, davon in dritter Runde: ca. 2 Mio. EUR
Fördermittelgeber:                BKM im Rahmen von NEUSTART KULTUR

 

 

 

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